Ellen Birkhahn
Rechtsanwältin | Mediatorin | Übersetzerin


Rechtsanwältin

Rechtliche Beratung.


I. Arbeitsweise
Ich bearbeite Ihre Verfahren gewissenhaft und stets mit einem Blick darauf, was auch wirtschaftlich und über den rein juristischen Tellerrand hinaus sinnvoll ist.  Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von mir in einem ersten Gespräch über Ihre Möglichkeiten beraten. Ich werde Ihr Anliegen juristisch und auch wirtschaftlich bewerten und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeiten.
Ich wäge sorgfältig ab, ob ein Gerichtsprozess notwendig und sinnvoll ist oder ob sich alternative Wege finden lassen, um zu einem für Sie annehmbaren Ergebnis zu gelangen.

II. Beratungsfelder
Ich berate überwiegend im Bereich des Zivilrechts. Meine Interessensschwerpunkt sind Unfälle mit Personenschäden (z.B. im Verkehr, durch Tiere, etc.)

Ich berate darüber hinaus im:
• Verkehrsunfallrecht (z.B. Verkehrsunfälle mit Fahrzeugschäden)
• Vertragsrecht
• Forderungsmanagement

Ich sehe mich als juristische Generalistin und vergleiche dies gern mit der Tätigkeit einer Hausärztin. Ähnlich der Hausärztin gibt es auch Spezialgebiete, die nicht in meinen Expertisenbereich fallen (beispielsweise berate ich im zivilrechtlichen Bereich ausnahmslos nicht im Familien- und Erbrecht, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht).

Fragen Sie gern nach, ob ich Sie zu Ihrer Problematik beraten kann. Sollte dies nicht der Fall sein, verweise Sie unproblematisch weiter.

III. Kosten
Auch wenn die Kontaktaufnahme und ein erstes kurzes Telefonat in der Regel noch keine Gebühren auslösen, sind anwaltliche Beratung und Vertretung vergütungspflichtig. Die anwaltlichen Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/) oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung vergütet.

Vor Beginn der ersten Beratung weise ich Sie transparent auf potentiell entstehende Kosten hin. Sollte eine anschließende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung durch mich für Sie unwirtschaftlich sein, kommuniziere ich dies klar. Die Entscheidung zur Beauftragung liegt stets bei Ihnen.

Wenn für Sie eine Rechtsschutzversicherung besteht, die im jeweiligen Rechtsgebiet eine Deckungszusage erteilt, rechne ich die anfallenden Gebühren der Versicherung ab. Je nach Rechtsschutzversicherungsvertrag tragen sich möglicherweise eine Selbstbeteiligung selbst. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, sind die Gebühren von Ihnen zu tragen. Je nach Verfahren kann auch die Gegenseite verpflichtet sein, die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

Bitte scheuen Sie sich nicht, auch dann Kontakt zu mir aufzunehmen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und nur ein geringes Einkommen haben. Gegebenenfalls kann staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Für meine außergerichtliche Tätigkeit können Sie beim Amtsgericht
Beratungshilfe beantragen. Der Beratungshilfeschein muss vor der Beratung beantragt und zur Beratung mitgebracht werden. Im Gerichtsverfahren ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich.